Allgemeine Geschäftsbedingungen der Brandschutz Kube UG, Stand Juli 2020
1. Geltungsbereich
Willenserklärungen, insbesondere Angebote, die Annahme von Angeboten, Vorschläge, Beratungen, Nebenleistungen sowie Lieferungen und Leistungen der Brandschutz Kube UG erfolgen ausschließlich aufgrund und unter Einbeziehung der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart worden sind. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung geltend diese Bedingungen als vom Vertragspartner angenommen. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine eigene Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wer-den hiermit widersprochen. Sofern zwischen uns und dem Vertragspartner die VOB/B als „Ganzes“ vereinbart worden ist, gelten diese Regelungen der VOB/B unter Ausschluss der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Definitionen
Im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragspartner sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer sind oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
3. Angebote
Angebote in Prospekten, Anzeigen oder in elektronischen Medien sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich und sie stellen eine Aufforderung dar, uns ein verbindliches Angebot zu unterbreiten. Technische Änderungen sowie Änderung in Form und Farbe oder Gewicht bleiben im Rahmen des zumutbaren vorbehalten. Soweit individuelle Angebote für einen individuellen Vertragspartner erstellt worden sind, so halten wir uns an die in diesem Angebot enthaltenen Preise 90 Tage ab Angebotsdatum gebunden.
4. Zustandekommen des Vertragsverhältnisses
Das Vertragsverhältnis entsteht durch schriftliche, mündliche oder elektronische (per E-Mail, Fax oder ähnliches) Auftragserteilung des Kunden gegenüber der Brandschutz Kube UG. Aufträge gelten als angenommen, wenn diese von uns schriftlich bestätigt, oder die Ware ausgeliefert oder die Leistung durchgeführt wurde. Mündliche Vereinbarungen, auch die unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sind ohne unsere schriftliche Bestätigung rechtunwirksam.
Änderungen und Ergänzungen des Auftrages sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Lieferungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streike, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw. – auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessen Anlauffrist zu verschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als drei Monate andauert, ist der Vertragspartner nach angemessener Nachfrist dazu berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Bis da-hin sind wir zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich vereinbarter fristen und Termine zu vertreten haben oder wir uns in Verzug befinden, hat der Vertragspartner Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 2 % für jede volle Woche des Verzuges insgesamt jedoch höchstens 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüberhinausgehende Ansprüche, insbesondere Verzugsschadenersatzansprüche jedweder Art sind ausgeschlossen.
Die Lieferung erfolgt ausschließlich gegen Rechnung. Eventuell anfallende Portokosten werden separat auf der Rechnung aufgeführt und kommen zum Produktpreis hinzu. Preiserhöhungen sind möglich. Eine Verpflichtung der Annahme der Erhöhung durch den Kunden besteht nicht. Eine Rücknahme, Umtausch bei Nichtgefallen oder anderen Gründen ist nicht möglich. Für Sonderbestellungen besteht eine Abnahmepflicht.
5. Preisänderungen
Wir sind berechtigt, unsere Preise für Waren und Leistungen anzupassen, wenn diese vier Monate nach Abschluss des Vertrages geliefert oder erbracht werden sollen. Die Vertragsanpassung hat den sich nach Vertragsabschluss eingetretenen Kostensenkung oder –erhöhung, insbesondere bei Arbeits-, Rohstoff-, Material-, Transportkosten oder bei Abgaben zu entsprechen. Diese werden wir dem Vertragspartner auf Verlangen nachweisen. Übersteigen die angepassten Preise, die bei Vertragsabschluss vereinbarten, um mehr als 10 %, ist der Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
6. Versand und Gefahrübergang
Ist der Vertragspartner Unternehmer, geht die Gefahr auf ihn über, sobald die Sendung an, die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versand unser Lager verlassen hat. Auf Wunsch des Vertragspartners werden Lieferungen durch uns in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert. Wird der Versand auf Wunsch des Vertragspartners verzögert, geht die Gefahr mit unserer Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Falls die Vereinbarung „Lieferung frei Baustelle“ getroffen wird, so bedeutet sie Lieferung ohne Abladen durch uns unter der Voraussetzung einer befahrbaren Anfuhrstraße. Die Anlieferung wird von uns rechtzeitig bekannt gegeben. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch Arbeitskräfte zu erfolgen, die der Vertragspartner in genügender Anzahl zu stellen hat. Wir behalten uns vor, Wartezeiten zu berechnen. Der Auftraggeber trägt die Gefahr der Verschlechterung und des Untergangs von Materialien, die von uns an den Baustellen angeliefert werden, bis zur endgültigen Fertigstellung der uns in Auftrag gegebenen Arbeiten, soweit Verschlechterungen und Untergang nicht auf ein grobes Verschulden unserer Mitarbeiter zurückzuführen sind.
7. Pflichten und Rechte des Vertragspartners wegen Mängeln
Der Vertragspartner oder der von ihm bestimmte Empfänger ist verpflichtet, die ihm gelieferten Waren unverzüglich zu untersuchen bzw. unsere Leistung abzunehmen. Der Vertragspartner hat festgestellte Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Hat die gelieferte Ware nicht die verein-barte Beschaffenheit oder eignet sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung oder fehlen der Ware Eigenschaften, die der Vertragspartner nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten kann, leisten wir grundsätzlich Nacherfüllung durch Nachlieferung einer mangelfreien Ware. Mehrfache Nachlieferung ist zulässig. Schlägt zweifache Nachlieferung fehl, kann der Vertragspartner nach seiner Wahl den Preis angemessen herabsetzen oder vom Ver-trag zurücktreten. Die Verjährungsfrist für die vorstehenden Ansprüche beträgt bei Verbrauchern zwei Jahre und bei Unternehmern ein Jahr ab Ablieferung.
8. Zahlungen
Rechnungen sind binnen 10 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Verzug tritt ein, wenn nicht binnen 30 Tagen nach Rechnungsstellung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung Zahlung geleistet ist. Es geltend ab diesem Datum die gesetzlichen Verzugsregeln, wonach die Hauptforderung mit 9 % über dem jeweiligen Basiszins gegenüber Unternehmern und mit 5 % über dem jeweiligen Basiszins gegenüber Verbrauchern zu verzinsen ist. Es bleibt uns vorbehalten, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und diesen geltend zu machen.
25 % des vereinbarten Kaufpreises bzw. Werklohnes sind nach Eingang unserer Auftragsbestätigung zur Zahlung fällig.