Brandschutzbeauftragter nach DGUV 205-003

Für den Brandschutz sind in einem Unternehmen aufgrund geltender Rechtsvorschriften, behördlicher Auflagen oder Gefährdungsbeurteilungen Brandschutzbeauftragte zu bestellen. Dies können interne oder auch externe Brandschutzbeauftragte sein.
Wir bieten Ihnen als Externer Brandschutzbeauftragter folgende Vorteile:

Kosteneinsparung

  • Keine Kosten für notwendige Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen Ihrer eigenen Mitarbeiter notwendig – hierdurch auch kein Arbeitszeitausfall.
  • Kein Arbeitszeitausfall für den zeitlichen Bedarf des Brandschutzbeauftragten
  • Kein zusätzlicher Personalaufbau in Ihrem Unternehmen notwendig.
  • Keine Kosten für Fachliteratur und Lehrmaterialien


Zeitersparnis

  • Keine Anpassung der Arbeitszeit eigener Mitarbeiter für die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten
  • Keine Belastung Ihrer eigenen Mitarbeiter durch fachfremde Aufgaben, verbunden mit zeitlichem Mehraufwand


Fachliche Sicherheit und Zuverlässigkeit

  • Fachlich korrekte Arbeitsweise durch betriebliche Unabhängigkeit
  • Neutralität
  • Betriebsblindheit wird vermieden
  • Hohe Fachkenntnis durch ständig aufrecht gehaltene Qualifikationen sowie Fort- und Weiterbildungen
  • Sachlicher Umgang in der Erkennung und Bewertung brandschutztechnischer Zusammenhänge


Wir sichern Ihnen optimale und wirtschaftliche Lösungen für Ihre objektspezifischen Problemstellungen aufgrund unserer hohen fachlichen Expertise und langjähriger Erfahrung zu.




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