Wir beraten sie

Studien beweisen: Rauchmelder retten nachweislich Leben, erhöhen die Sicherheit für die Bewohner und tragen dazu bei, dass die Gefahr und mögliche Gegenmaßnahmen in die Wahrnehmung der Bevölkerung dringen.

Bundesweit gibt es eine flächendeckende Rauchmelderpflicht für private Wohnräume. Beispielauszug aus der LBO Berlin: In Wohnungen müssen Aufenthaltsräume, ausgenommen Küchen, und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchmelder haben.

Jetzt mehr über die Rauchmelderpflicht in Ihrem Bundesland erfahren:


Rauchwarnmelderpflicht


Wir beraten Sie hierzu von Beginn an, übernehmen die Planungen der Anlagen und Einrichtungen, führen die Montage aus oder überwachen diese und übernehmen im Nachgang zuverlässig und fachlich korrekt die notwendigen Instandhaltungen. Natürlich übernehmen wir auch die Instandhaltungen Ihrer Bestandsanlagen.

Als zusätzlichen Service bieten wir unsere Dienstleistungen auch gerne in Form eines Instandhaltungsvertrages an, damit Sie auch nicht mehr die turnusmäßigen Termine der Instandhaltungen im Auge behalten müssen – das machen wir für Sie!


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Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen!