Brandschutznachweise, objektbezogene Brandschutzkonzepte
Ein Brandschutznachweis zählt zu den bautechnischen Nachweisen im Baugenehmigungsverfahren. Er dient der Dokumentation, wie bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen des Brandschutzes in der baulichen Anlage sichergestellt werden. Darüber hinaus ist er Grundlage für die Prüfung des Brandschutzes im Genehmigungsverfahren, bei behördlichen Kontrollen sowie bei der Prüfung von sicherheitstechnischen Einrichtungen. Der Brandschutznachweis gilt auch dann als Bauvorlage, wenn er der Bauaufsichtsbehörde nicht vorzulegen ist.
Unser Ziel ist es definitiv nicht, Brandschutznachweise „von der Stange“ zu erstellen. Unser Bestreben ist es, das erforderliche und notwendige Schutzziel im Brandschutz der jeweiligen baulichen Anlage unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Aspektes für unseren Kunden zu erreichen.
Aus diesem Grund sind für uns zur Erstellung eines Brandschutznachweises Ortstermine, persönliche Absprachen sowie Abstimmungen im Vorfeld mit den Bauaufsichtsbehörden oder Prüfsachverständigen unumgänglich. Nur so erhalten Sie als Auftraggeber bereits schon von Beginn an eine Aussage über die Machbarkeit sowie eine Übersicht der notwendig umzusetzenden Maßnahmen. Dies ist die Grundlage für Ihre finanzielle Planung Ihres Vorhabens.
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