Brandschutzordnung 

In einer Brandschutzordnung werden innerbetriebliche Regelungen für das Verhalten im Brandfall sowie für die Maßnahmen zur Brandverhütung definiert. Eine Brandschutzordnung gliedert sich in drei Teile und dient als Grundlage für betriebliche Sicherheitsunterweisungen und für die Ausbildung von betrieblichen Brandschutzhelfern. Teil A richtet sich an alle Menschen, die sich in dem Gebäude des Betriebes aufhalten. Dieser Teil umfasst in der Regel nicht mehr als eine DIN-A4-Seite, ist an mehreren Stellen gut sichtbar ausgehängt und enthält die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall. Teil B richtet sich vor allem an die Mitarbeiter des Betriebes. Er enthält wichtige Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege und weitere Regeln, die das Verhalten im Brandfall betreffen. Teil B wird allen Mitarbeitern in schriftlicher Form ausgehändigt. Teil C richtet sich an die Mitarbeiter des Betriebes, die mit Brandschutzaufgaben betraut sind (Sicherheitsbeauftragter, Brandschutzhelfer, Brandschutzbeauftragter, …). In diesem Teil wird dieser Personenkreis mit der Durchführung von vorbeugenden brandschutztechnischen Maßnahmen betraut. 

Durch unsere jahrelange Erfahrung in der konzeptionellen Erstellung von schutzzielorientierten Brandschutzordnungen erstellen wir für Sie auch eine speziell auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Brandschutzordnung. 

Im Nachgang organisieren wir auch die Ausbildung Ihrer betrieblichen Brandschutzhelfer. 

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